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Dienstleistungen

Die Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei können vielfältig sein. Hierzu gehört zunächst die außergerichtliche Beratung: Ein Mandant wendet sich an seinen Anwalt, um entweder ganz allgemein oder konkret zur Vermeidung einer Auseinandersetzung, respektive nach Entstehen einer außergerichtlichen Auseinandersetzung zu erfahren, wie sich die Rechtslage gestaltet.

Zur Vermeidung von Kosten empfiehlt es sich stets, eine derartige Auskunft bereits vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens einzuholen. Die gesetzlichen Gebühren in einem Gerichtsverfahren sind im Regelfall höher als die Gebühren für ein außergerichtliches Verfahren. Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass einerseits bei einer sogenannten "Erstberatung" die Gebühren in der Höhe begrenzt sind, andererseits bei außergerichtlichen Streitigkeiten der Anwalt die Möglichkeit hat, dem Mandanten im Zuge einer Honorarvereinbarung die Gebühren auf den Einzelfall und den Wünschen des Mandanten anzupassen. Der Mandant hat selbstverständlich das Recht, vor Entstehen von Kosten über diese aufgeklärt zu werden.


Häufig wünschen Mandanten, insbesondere Unternehmer eine laufende Beratung und Beratungsverträge. Dies beruht darauf, dass Unternehmen - gleich welcher Rechtsform -häufig juristische Fragen haben, die sie zur Streit- bzw. Problemvermeidung gerne von ihrem Anwalt geklärt haben wollen. Zur Vermeidung einer jeweils nach der gesetzlichen Gebührenordnung abzurechnenden Tätigkeit bietet die Kanzlei Dr. Einhaus und Partner für die außergerichtliche Beratung Beratungsverträge an, die den Aufwand der Beratung entweder pauschalisieren oder nach einer Stundenhonorierung festlegen. Auf diese Art und Weise besteht für den Unternehmer Sicherheit hinsichtlich der anfallenden Kosten und es entfällt die diesbezügliche Hemmschwelle, wichtige Fragen ungeklärt zu lassen. Die Beratungsverträge werden jeweils auf den einzelnen Fall angepasst.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass etwa Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere Gründung, Umstrukturierung, Unternehmens- oder Anteilskauf, Sanierung, aber auch die Forderungsbeitreibung und interne Unternehmensangelegenheiten (z. B. Arbeitsrecht) anhand einheitlicher Pauschalen bzw. Stundensätzen abgerechnet werden können. Wir sind stolz darauf, viele Unternehmen anhand von Beratungsverträgen laufend in allen betrieblichen Fragen und auch mehrsprachig zu betreuen.


Zur außergerichtlichen Beratung gehört mittlerweile auch die sogenannte Mediation. Diese ist eine spezielle Form der Schlichtung zwischen Streitparteien, die sich gemeinsam zum sogenannten Mediator begeben. Nach unserer Einschätzung sind Rechtsanwälte zur Wahrnehmung der Aufgabe eines Mediators besser geeignet als andere Berufsgruppen. Unsere Einschätzung beruht insbesondere darauf, dass eine einvernehmliche und dauerhafte Einigung nur dann ein Höchstmaß an Bestandskraft haben kann, wenn die zugrundeliegenden juristischen und wirtschaftlichen Fragen ausreichend geklärt sind. Auch die abschließende Vereinbarung muss - juristisch - "wasserdicht" sein. Alleine eine Mediation auf Basis von gutem Willen ohne die erforderliche Klarheit über das Maß des gegenseitigen Entgegenkommens und der Bestandskraft einer Vereinbarung birgt Risiken in sich.
Die Mediation ist vor allem im Familienrecht eine Alternative zum Aufsuchen jeweils verschiedener Anwälte.

Von der Mediation zu trennen ist die sogenannte Streitschlichtung. Auch die Kanzlei Dr. Einhaus und Partner, namentlich RA Bernd Einhaus, ist mittlerweile eine staatlich anerkannte Streitschlichtungsstelle. Der Schlichter unternimmt in bestimmten Angelegenheiten bzw. bei geringen Gegenstandswerten den obligatorischen, einem Gerichtsverfahren vorgeschalteten Streitschlichtungsversuch.



Von großer Bedeutung ist auch die gerichtliche Vertretung und die Vertretung vor Behörden. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung oder ein förmliches Verwaltungsverfahren nicht vermeiden, so muss ihr Anwalt Ihre Ansprüche innerhalb der gegebenen Fristen durchsetzen bzw. gegen sie gerichtete Ansprüche oder Maßnahmen für sie abwehren. Der Gesetzgeber sieht für verschiedene Verfahren Anwaltszwang vor. Mittlerweile sind die Anwälte in Deutschland in der Lage, in Zivilverfahren vor jedem Landgericht aufzutreten. Durch das Fallen dieser Schranken ist der Mandant noch mehr als zuvor in der Lage, seine Angelegenheiten in die Hände nur einer Kanzlei zu geben, und insoweit eine "Zersplitterung" der von ihm geführten Verfahren zu vermeiden. So kann der Mandant aus Freiburg mittlerweile für ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg den ihm bekannten Anwalt am Ort seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes mit der Wahrnehmung seiner Interessen vor dem Landgericht Hamburg betrauen. Einzelheiten zur Zulassung von Rechtsanwalt und Avvocato Dr. David Einhaus in Italien und zur im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union möglichen Vertretung vor anderen europäischen Gerichten erhalten sie von Herrn Avvocato Dr. David Einhaus bei entsprechender Anfrage persönlich.

Die Kanzlei Dr. Einhaus und Partner kann Ihnen zu bestimmten Fragen auch Gutachten erstellen. Gutachten sind vor allem dann nützlich und erforderlich, wenn eine besonders komplexe juristische Frage in einem mündlichen Gesprach nicht ausreichend erörtert werden kann bzw. eine schriftliche Ausarbeitung gewünscht ist, auf die auch in Zukunft immer wieder zurückgegriffen werden soll. Gutachten empfehlen sich zur Kostenvermeidung insbesondere bei Geschäftsgründungen, vor etwaigen Gerichtsverfahren und im Hinblick auf ausländisches bzw. europäisches Recht.

Ferner stehen Ihnen Veröffentlichungen der Kanzlei Dr. Einhaus und Partner wie auch juristische Dokumente jeder Art zur Verfügung. Die Veröffentlichungen in Fachzeitschriften entnehmen Sie dem jeweiligen Lebenslauf unserer Anwälte. Juristische Dokumente sind für Mandanten auch dann wichtig, wenn sie häufig auf bestimmte Rechtsnormen (z.B Berufsordnungen oder Zollvorschriften) zurückgreifen müssen, und aufgrund juristischer Vorbildung beim Blick in das Gesetz nicht jeweils juristischen Rat einholen wollen. Die Kanzlei Dr. Einhaus und Partner kann bei entsprechender Anfrage jede zur Verfügung stehende Recherchemöglichkeit zur Beschaffung juristischer Dokumente nutzen; dazu gehören insbesondere neue Gesetze oder Gesetzesvorhaben, auf die sich ein Mandant einstellen will.

Rechtsanwälte
Dr. Einhaus und Partner
Telefax 0 76 66 / 93 40-80, e-Mail: service@EinhausLaw.de

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79211 Denzlingen
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