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Kanzlei international

Die Kanzlei Dr. Einhaus und Partner ist sehr intensiv international tätig. Dies betrifft in erster Linie das Internationale Handels- und Wirtschaftsrecht (Dr. David Einhaus), aber auch grenzüberschreitende Fälle der Wirtschaftskriminalität (RA Santeusanio) und des Erb- und Familienrechts (RA Bernd Einhaus).

Durch die Zulassung von Dr. David Einhaus als italienischer Anwalt (Anwaltskammer Mailand) sind die Beratung im italienischen Recht und die Vertretung in Italien stets möglich.


Dr. David Einhaus als Referent auf dem europäischen Tag der Ziviljustiz in Freiburg 2009
Sofern im Einzelfall einer internationalen Angelegenheit eine Vertretung durch einen Kollegen einer anderen Kanzlei erforderlich erscheint, kann die Kanzlei Dr. Einhaus und Partner zur Kooperation auf einen großen Kreis persönlich bekannter Rechtsanwälte zurück greifen. Die Kontakte werden durch die Mitgliedschaften in internationalen Arbeitsgemeinschaften und Vereinigungen gepflegt und laufend überprüft, um den Mandanten auch bei erforderlicher Heranziehung eines ausländischen Kollegen ein größtmögliches Maß an vertrauensvoller und erfolgreicher Arbeit zu gewähren.

Die italienische Sprache wird auch von Angestellten und Auszubildenden gesprochen, um eine zügige und reibungslose Korrespondenz auch dann zu gewährleisten, wenn die italienischsprachigen Rechtsanwälte außer Haus und nicht erreichbar sind. Aus technischer Sicht wurde dafür Vorsorge getroffen, dass die abwesenden Anwälte auf das Kanzleinetz und dort hinterlegte Dokumente und Nachrichten von beliebigen Standorten im In- auch Ausland zugreifen können.

Durch die Vereidigung von Dr. David Einhaus als Urkundenübersetzer der italienischen Sprache können auch eilige beglaubigte Übersetzungen in der Kanzlei angefertigt werden.

Wir verzichten bewusst auf ein festes Netz von Kanzleien. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass eine zu enge Bindung an Partnerkanzleien zu wenig Raum für freie Wahl und die dem Einzelfall angepasste Bearbeitung lässt. Auch die Motivation zur Leistung kann im Rahmen eines festen Netzes leiden. Ferner wechseln gerade in südeuropäischen Ländern häufig die Anwälte und Bezeichnungen von Kanzleien, so dass eine nachhaltige Qualitätssicherung nicht gewährleistet ist, und die Einbindung in ein Netz nicht die notwendige Wahlfreiheit lässt.

Freilich ziehen wir bekannte und bewährte Kanzleien bei erfolgreicher und verlässlicher Arbeit immer wieder heran, so insbesondere unsere Kollegen aus Straßburg und Basel.


Rechtsanwälte
Dr. Einhaus und Partner
Telefax 0 76 66 / 93 40-80, e-Mail: service@EinhausLaw.de

Bahnhofstraße 2
79211 Denzlingen
Telefon 0 76 66 / 93 40-0
Immentalstr. 40
79104 Freiburg
Telefon 0761 / 2 02 47 02