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In der Kanzlei Dr. Einhaus und Partner stehen Ihnen fünf Anwälte zur Verfügung, die - auf der langjährigen Erfahrung des Kanzleigründers Rechtsanwalt Bernd Einhaus aufbauend - alle wesentlichen Rechtsgebiete abdecken. Alle Anwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg, sowie des Deutschen Anwaltsvereins und des Anwaltsvereins Freiburg. Unsere Anwälte arbeiten unter Beachtung der geltenden berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung, der Fachanwaltsordnung, des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und der Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft, die Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter der Rubrik "Informationspflichten gemäß § 5 TMG" einsehen können. "La cultura è sapere una cosina in più" - Kultur ist, eine Kleinigkeit mehr zu wissen (Luciano De Crescenzo) Eine Kleinigkeit mehr zu wissen, kann auch einen Rechtsstreit entscheiden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Einhaus und Partner nehmen ihre Fortbildungsverpflichtung sehr ernst. Alle Anwälte besuchen mehrfach jährlich wichtige Fortbildungsveranstaltungen (ein Beispiel ist als pdf hier einsehbar). Die dort und durch die gewissenhafte Lektüre von Fortbildungsliteratur gewonnenen Erkenntnisse werden den Mandanten nicht nur bei der Mandatsbearbeitung, sondern auch bei internen und externen Kanzleiveranstaltungen referiert. Rechtsanwälte
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