Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht, Zwangsvollstreckung und Forderungsmanagement

Die Verträge des alltäglichen Lebens gehören zum allgemeinen Zivilrecht. Kaufen Sie z. B. ein Fahrzeug oder besuchen Sie ein Konzert, erfordern diese Tätigkeiten einen Vertragsabschluss.

Bei zivilrechtlichen Fragen geht es um die Geltendmachung eigener Ansprüche oder um die Abwehr von Ansprüchen Dritter.

Diese und andere Vertragstypen regelt das allgemeine Zivilrecht. Die Regeln des allgemeinen Zivilrechts bestimmt insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Für dieses Rechtsgebiet gibt es keinen Fachanwaltstitel. Es ist trotzdem ein Kerngebiet unserer Tätigkeit: Alle unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie auf dem Gebiet des Zivil- und Vertragsrechts.

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Dr. David Einhaus
Dr. Ulrich Hansen
Alexander Mertelsmann
Patrizia Cutaia
Susan Salar
Enza Ciccarello

 

Zwangsvollstreckung und Forderungsmanagement

Zahlungsausfall beim Schuldner, vollstreckbarer Titel, und nun?

Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Inkassoabteilung sind umfassend im Zwangsvollstreckungsrecht geschult. So stellen sie zuverlässig und effektiv den Forderungseinzug sicher. Zu unseren Auftraggebern gehören sowohl Krankenversicherungen und Banken als auch Unternehmen und Privatpersonen.

Profitieren Sie von einer einfachen Beitreibung Ihrer Forderungen: Im gerichtlichen Mahnverfahren machen wir Ihre Zahlungsansprüche zügig geltend. Anschließend setzen wir Ihre Ansprüche in der Zwangsvollstreckung durch.

Haben Sie internationale Forderungen? Das deutsche Internationale Mahnverfahren und das Europäische Mahnverfahren (Europäischer Zahlungsbefehl) sind unsere Stärken. Wir vollstrecken sowohl Forderungen ausländischer Unternehmen in Deutschland als auch deutscher Unternehmen im Ausland.

Hat Ihr Unternehmen ein eigenes Forderungsmanagement? Ihre Forderungskonten können Sie direkt via Softwareschnittstelle in unser System importieren. So sparen Sie wichtige Zeit und vereinfachen den Prozess.

So setzen wir Ihre Ansprüche durch:

  • Einleitung von Sach-, Taschen- und Kassenpfändungen zu erfolgversprechenden Anlässen und Zeiten,
  • Ermittlung pfändbarer Ansprüche des Schuldners gegenüber Dritten. Anschließend Einleitung rangwahrender Pfändungen der Forderungen (Arbeitseinkommen, Kontenpfändungen, Lebensversicherungen, Sparverträge, Steuererstattungen, Eigentumsübertragungsansprüche (z.B. finanzierte Kfz, verschleierte Arbeitseinkommen))
  • Erteilung von Zwangsvollstreckungsaufträgen in das bewegliche Vermögen
  • Beantragung von Vermögensauskünften bis hin zur Erzwingungshaft, soweit erforderlich mit Einholung von Drittauskünften (Kraftfahrtbundesamt, Bundeszentralamt für Steuern, Rentenversicherungsträger)
  • Verhandlungen mit Schuldnern über angemessene Teilzahlungen mit Absicherungen (z. B. Lohnabtretung) und Überwachung von Ratenzahlungen
  • Ermittlung von Grundvermögen sowie zügige Vollstreckung (z. B. Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen).

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Dr. David Einhaus

 

Arbeitsrecht

Den Schwerpunkt Arbeitsrecht betreuen unsere Fachanwälte im Arbeitsrecht Dr. Ulrich Hansen und Susan Salar.

Zu diesem Fachbereich gehören unter anderem die Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, der Umgang mit Betriebsräten, die Befristung von Arbeitsverhältnissen und deren Kündigung. Zu unseren Mandanten gehören sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer als auch leitende Angestellte.

Unsere Experten vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht in allen Instanzen. Dabei liegt ein Schwerpunkt unserer gerichtlichen Tätigkeit bei der Führung von Kündigungsschutzklagen.

Während des Arbeitsverhältnisses beraten wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Sachverhalten, z. B. in Fragen der Elternzeit, Krankheit, (Alters-) Teilzeitarbeit, Kurzarbeit, Mutterschutz und Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Ebenso in Fragen der Entgeltgrundsätze, zu denen auch Karenzentschädigungen, Gratifikationen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) sowie Prämien gehören.

Auch außergerichtlich beraten wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Sei es: „Ich habe eine Kündigung erhalten, was tun?“, „Was mache ich bei einer Abmahnung?“ oder „Wie komme ich an meinen Lohn?“

Gerade bei problematischen Arbeitsverhältnissen und Kündigung von Arbeitsverhältnissen profitieren Sie von der Erfahrung unserer Experten. Die Perspektive und taktischen Überlegungen der jeweiligen Gegenseite kennen wir aus langjähriger Erfahrung.

Größere Projekte, insbesondere Umstrukturierungen in mittelständischen Unternehmen, führen wir im Team durch. Bei Bedarf unterstützen unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus anderen Rechtsbereichen.

Rechtsanwalt Dr. Hansen hat sich unter anderem auf das deutsch-französische Grenzgängerrecht spezialisiert. Er kooperiert eng mit der französischen Association des Frontaliers d'Alsace Lorraine (AFAL) und berät Sie bei Bedarf in verhandlungssicherem Französisch.

Außerdem bieten wir für Ihr Unternehmen und Ihre Personalabteilung maßgeschneiderte Inhouse-Seminare an. So schulen Sie Ihre Beschäftigten zu Fragen der Gleichbehandlung, zum Betriebsverfassungsrecht oder in der Gestaltung von Arbeitszeugnissen.


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Dr. Ulrich Hansen
Susan Salar

Erbrecht und Unternehmensnachfolge, Steuerrecht und Stiftungsrecht

Es ist sinnvoll, den eigenen Nachlass früh und zuverlässig zu regeln. Das kann in Form eines Testaments oder Erbvertrags sein. Wir beraten Sie umfassend und finden gemeinsam mit Ihnen eine verlässliche Regelung.

Sie sind Erbe oder Nachlassempfänger? Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwältinnen zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte beraten.

Unsere Expertinnen Patrizia Cutaia und Enza Ciccarello stehen Ihnen im nationalen und internationalen Erbrecht zur Seite. Rechtsanwältin Cutaia hat sich auf das deutsche und grenzüberschreitende Erbrecht spezialisiert, Rechtsanwältin Ciccarello ist Spezialistin für italienisches Erbrecht. Deutsch-Italienische Erbfälle sind ein Beratungsschwerpunkt der Kanzlei.  Im Bereich der Gestaltung der Unternehmensnachfolge und gesellschafts- wie auch steuerrechtlicher Regelungen wird auch Dr. David Einhaus hinzugezogen.

Auf Ihren Wunsch übernehmen wir auch die Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus. Gründe für eine Anordnung der Testamentsvollstreckung gibt es viele. So kann der Erblasser z. B. seinen Willen absichern. Das gilt etwa im Hinblick auf ein Vermächtnis oder eine Auflage. Die Testamentsvollstreckung dient auch dem Schutz der Erben vor sich selbst, z. B. bei Minderjährigen. Außerdem vereinfacht sie die Verwaltung und Teilung der Erbschaft. Das ist insbesondere bei mehreren, zerstrittenen oder nicht ortsansässigen Erben der Fall.

Bei der Planung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen beschränken wir unseren Beratungen nicht nur auf die rechtlichen und steuerlichen Aspekte, sondern beziehen auch die persönliche Situation und die individuellen Wünsche unserer Mandanten ein. Die vorhandenen Vermögenswerte sollen für die nachfolgende Generation gegebenenfalls auch durch frühzeitige Verteilung bestmöglich erhalten bleiben. Das Gesellschaftsrecht und das Erbrecht bieten hier viele Möglichkeiten, den persönlichen und unternehmerischen Aspekten einer Wunschnachfolge gerecht zu werden. Der entsprechende Gesellschaftsvertrag und das jeweilige Testament müssen dabei sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, um unerwünschte Ergebnisse und Konstellationen zu vermeiden. Unter Umständen sind im Vorfeld auch Umstrukturierungen des Unternehmens oder die Durchführung einer sogenannten Güterstandsschaukel sinnvoll.

Um die betreffenden Rechtsgebiete vollständig abzudecken, bedarf es regelmäßig auch einer steuerrechtlichen Würdigung. Die von unseren Rechtsanwälten erfolgreich bestandenen Fachanwaltslehrgänge im Internationalen Wirtschaftsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Familienrecht und im Arbeitsrecht haben das jeweilige Steuerrecht folgerichtig umfasst. Rechtsanwalt Dr. Einhaus ist auch Fachanwalt für das Steuerrecht.

Stark vom Steuerrecht geprägt ist auch das (internationale) Stiftungsrecht, dass die Rechtsanwälte Dr. Einhaus, Cutaia und Mertelsmann abdecken.

 

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Patrizia Cutaia
Enza Ciccarello
Dr. David Einhaus

 

Familienrecht

Das Familienrecht erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick. Rechtsanwältin Patrizia Cutaia setzt diese Fähigkeiten mit langjähriger Erfahrung bei allen Fragen rund um die Themen Ehe und Familie ein. Zudem ist sie angehende Fachanwältin für Familienrecht. Daher weiß sie um die Ausnahmesituation, die Menschen erleben, wenn sie von einer Trennung oder Scheidung betroffen sind.

Rechtsanwältin Cutaia berät Sie besonnen, pragmatisch und lösungsorientiert. Das ist besonders bei Fragen des Sorgerechts, des Unterhalts, der Vermögensauseinandersetzung, der Hausratsteilung oder des Zugewinns wichtig.

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Patrizia Cutaia

 

Gewerblicher Rechtsschutz, Kunstrecht

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Markenrecht, das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Arbeitnehmererfinderrecht, das Geschmacksmusterrecht sowie das Urheber- und Presserecht.

Wettbewerbsrechtliche Prozesse entstehen meistens aus einer dieser beiden Situationen: Ein Gewerbetreibender hat einen Wettbewerbsverstoß begangen, den er zukünftig unterlassen soll. Oder: er soll von vornherein davon abgehalten werden, einen Wettbewerbsverstoß überhaupt erst zu begehen.

Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen und schützen können. Wir stehen wir Ihnen auch bei der Verteidigung gegen rechtswidrige Inanspruchnahme zur Seite.

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Alexander Mertelsmann

Kunstrecht

Kunstwerke bereichern nicht nur unseren Alltag – sie sind auch wichtige Wertträger. Erwerb, Besitz und Übertragung von Kunst müssen rechtlich und steuerlich sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Das gilt auch bei Vererbung von Generation zu Generation.

Gerade der Kunsthandel erfordert juristisches Fachwissen. In diesem stark international geprägten Markt profitieren Sie fachlich und sprachlich von der internationalen Ausrichtung der Kanzlei.

Wir unterstützen Sie in diesen Bereichen:

  • Internationaler Kunsthandel (Kaufrecht, Eigentumsfragen, Mängelhaftung, Haftung bei Fälschungen)
  • Auktionsrecht (Einlieferung, Versteigerung, Abwicklung, Entwurf und Prüfung von Versteigerungsbedingungen u. a.)
  • Kulturgutschutzrecht (Fragen zur Einfuhr, Ausfuhr und dem Inverkehrbringen von Kulturgut sowie den allgemeinen Pflichten nach dem KGSG)
  • Restitutionsrecht (Beratung und Vertretung von Sammlern, Kunsthändlern und Museen zum Umgang mit Raubkunst)
  • Privatverkauf (Beratung und Begleitung von der Verschwiegenheitserklärung bis zum Signing, Entwurf von Kunst-Kaufverträgen, Vermittlungsvereinbarungen)
  • Beschädigte und zerstörte Kunst und Kulturgüter (Schadensrecht, Schadensabwicklung, Versicherungsrecht u. a.)
  • Vererbung und vorweggenommene Übertragung von Kunstgegenständen und Kunstsammlungen
  • Galerieverträge, Museumsverträge, Kunst-Leihverträge
  • Urheberrecht
  • Corporate Collections: juristische Betreuung von Unternehmenssammlungen
  • Kunst-Transportrecht (Vertrags- und Schadensrecht)

Zu unseren Mandantinnen und Mandanten gehören private Sammler, nationale und internationale Galerien.

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Dr. David Einhaus
Patrizia Cutaia

 

Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht

Dr. David Einhaus, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Internationales Wirtschaftsrecht, leitet den wirtschaftsrechtlichen Bereich der Kanzlei.

Die meisten Fragen zu diesem Gebiet betreffen die Haftungsvermeidung, Gesellschaftsgründungen, Gesellschafterstreitigkeiten, Gesellschafterversammlungen, Umwandlungen und Unternehmenskäufe. Zu diesen und weiteren Fragen beraten wir Unternehmen aller Rechtsformen, wie die GmbH, AG, GbR, KG, GmbH & Co. KG und deren Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände.

Lassen Sie Ihre Geschäfts- und Gesellschaftsverträge von uns professionell gestalten und prüfen. Dazu gehören insbesondere auch gesellschafts- und steuerrechtliche Gestaltungen und Gründungen von Unternehmensgruppen (Konzernen). Häufig sind das grenzüberschreitende Unternehmensgruppen.

Die immer wichtiger werdende Unternehmensnachfolgeplanung ist ein wichtiger Gegenstand unserer Beratung und Gestaltung (näheres hierzu unter "Erbrecht"). Dabei spielen auch Umwandlungen (Merger & Acquisitions/M&A) und das Stiftungsrecht eine große Rolle.

 

Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen – gerichtlich und außergerichtlich.

Auch als Vertragshändler oder Handelsvertreter können Sie Ihre Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns ausarbeiten und prüfen lassen. Zudem beantworten wir alle Ihre Fragen rund um die Themen Provisionsabrechnung, Ausgleichsansprüche und Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Bei nationalen und internationalen Vertragsverhandlungen profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, insbesondere in Bezug auf Italien und die USA. Als Vertretungsbüro der italienischen Handelskammer für Deutschland haben wir ein besonderes Interesse an der Verknüpfung beider Wirtschaftssysteme.

Wir verstehen uns als ganzheitlich denkende und beratende Wirtschaftskanzlei. Bei Sachverhalten aus verschiedenen Rechtsgebieten stehen unsere Expertinnen und Experten in engem Austausch.

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Dr. David Einhaus
Alexander Mertelsmann
Susan Salar

Wir setzen Ihre Rechte als Gläubiger durch. Ziel ist dabei die Vermeidung von Forderungsausfällen bei Insolvenz oder drohender Insolvenz Ihrer Vertragspartner. Im Eröffnungsverfahren vertreten wir Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter. Dabei liegt unser Augenmerk auf den Anfechtungstatbeständen aus Sicht des Gläubigers.

So unterstützen wir Gläubiger:

  • Beratung vor und während der Insolvenz
  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
  • Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen
  • Insolvenzfeste Bestellung von Sicherheiten
  • Erstellung insolvenzfester Sicherungsklauseln in Verträgen und AGB.

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Dr. David Einhaus

 

Internationales Wirtschaftsrecht

Das internationale Wirtschaftsrecht bildet die rechtliche Ordnung für internationale Wirtschaftsbeziehungen, z. B. von Staaten, internationalen Organisationen und privatem Verkehr von Gütern und Dienstleistungen.

Aufgrund der starken Globalisierung von Handelsbeziehungen wird das Internationale Wirtschaftsrecht für Unternehmen zunehmend wichtiger. Sei es im Bereich internationaler Gesellschaftsstrukturen, des europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrechts oder bei internationalen Schiedsverfahren.

Profitieren Sie von unserem Fachwissen und langjährigen Erfahrungen bei Vertragsverhandlungen zu Lieferverträgen, u.A. mit Rohstofflieferanten, mit OEM, mit Werkzeugherstellern oder für internationale Kooperationen. Gerne stellen wir Ihnen im Vorfeld Ihre Verhandlungsmöglichkeiten dar. Als Experten sind wir bei Bedarf auch bei Verhandlungen mit am Tisch.

Unsere Rechtsanwälte Dr. David Einhaus und Alexander Mertelsmann beraten und vertreten Sie kompetent in internationalen Wirtschaftsfällen. Rechtsanwalt Dr. Einhaus ist zugelassener Avvocato in Italien und hat sich als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Mertelsmann LLM, ist als Attorny at Law in New York City zugelassen.

Sachgebietsleiter Dr. Einhaus publiziert zu ausgewählten Themen des Wirtschaftsrechts. Er hält zudem als Ausbilder und Dozent für die Ausbildung der Fachanwälte im Internationalen Wirtschaftsrecht regelmäßig Vorträge.

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Dr. David Einhaus
Alexander Mertelsmann

 

Immobilienrecht, Mietrecht

Im Grundstücksrecht sind die Rechte an Grundstücken geregelt. Das betrifft z. B. Grundstücksverträge oder dingliche Rechte an Grundstücken.

Das Immobilienrecht regelt den Kauf, Verkauf und die Belastung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Dazu gehören auch das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht, das private Baurecht und das Architektenrecht. Man bezeichnet diesen Fachbereich auch als Liegenschaftsrecht.

So unterstützen wir Sie im Bereich Immobilien:

  • Überprüfung von Grundstücks- und Immobilienverträgen
  • Beteiligung und Vertretung vor, während und nach Vertragsabschlüssen (Vertragscontrolling)
  • Übernahme des Vertragsmanagements im Rahmen der Projektentwicklung
  • Due Diligence-Überprüfungen
  • Behandlung von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen
  • Kontrolle von Gewährleistungs- und Verjährungsfristen
  • Durchführung selbstständiger Beweisverfahren und Prozesse
  • Rentabilitätsüberprüfungen.

Ob Sie Eigenheimbesitzer oder national und international tätiger Immobilieninvestor sind: Lassen Sie sich zu Ihrem Projekt umfassend rechtlich beraten.

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Dr. David Einhaus

 

Mietrecht

In Deutschland werden Wohn- und Gewerberäume öfter gemietet als gekauft. Daher hat das Mietrecht für viele unserer Mandanten eine große praktische Bedeutung.

Unsere Rechtsanwälte Alexander Mertelsmann und Susan Salar betreuen sowohl Mieter als auch Vermieter. Sie beraten Sie von der Vertragsverhandlung über den Abschluss eines Mietvertrages bis zur Abwicklung des Mietverhältnisses nach seiner Beendigung. Auch bei problematischen Themen wie Kündigung, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmängeln oder Betriebskostenabrechnungen stehen sie Ihnen zur Seite.

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Susan Salar

 

Italienisches Recht, US-Recht, Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht klärt bei einem internationalen Rechtsfall die Frage, welches Recht anwendbar ist. So muss z. B. bei einem Erbfall eines ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland überprüft werden, ob deutsches Recht oder das Recht des weiter betroffenen Staates anzuwenden ist. Das gilt auch für das Nachlassvermögen eines Deutschen im Ausland (z. B. Ferienhaus in Italien), bei einer internationalen Ehe, bei grenzüberschreitender Beschäftigung oder einem internationalen Handelskauf u. s. w.

Einige unserer Rechtsanwälte sind auch in Italien und den USA zugelassen. So können wir Sie persönlich in Italien, Deutschland und den USA vor Gericht vertreten, je nachdem welches Recht in Ihrem Fall angewendet wird. Auch sprachlich sind wir breit aufgestellt: Außergerichtlich vertreten wir Sie auf Deutsch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Englisch und Norwegisch.

Unsere Rechtsanwälte halten regelmäßig Vorträge zum Internationalen Privatrecht, publizieren Fachbeiträge und nehmen an Podiumsdiskussionen teil.

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Dr. David Einhaus
Dr. Ulrich Hansen
Alexander Mertelsmann
Patrizia Cutaia
Susan Salar
Enza Ciccarello

Italienisches Recht

Avvocato Dr. David Einhaus und Avvocatessa Enza Ciccarello sind in Italien unbeschränkt als Rechtsanwälte zugelassen. Sie vertreten Ihre Interessen jederzeit persönlich vor italienischen Gerichten, bei italienischen Notaren und außergerichtlich.

Auf Wunsch übersetzen wir auch Ihre Dokumente ins Italienische. Rechtsanwalt Dr. Einhaus ist vereidigter Urkundenübersetzer für die italienische Sprache. So profitieren Sie von einer hohen Qualität der Übersetzung. Das ist vor allem bei juristischen Dokumenten wichtig, z. B. bei komplexen Verträgen.

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Dr. David Einhaus
Enza Ciccarello

 

Haben Sie bereits ein US-Geschäft aufgebaut? Planen Sie, in den USA zu investieren oder ein Unternehmen zu gründen? Der Einstieg in den US-Markt birgt große Chancen aber auch Herausforderungen.

Aus langjährigen Verbindungen in die USA kennen wir den US-Markt ebenso gut, wie Land und Leute. Wir verbinden für Sie erfolgreich die Herangehensweise, Wünsche und Bedürfnisse deutscher Unternehmen mit der US-Kultur.

Profitieren Sie von umfassender Beratung durch Rechtsanwalt Alexander Mertelsmann, der in New York City als US-Anwalt (Attorny at Law) zugelassen ist. Bei einem US-Markteintritt berät er Sie auf Deutsch oder Englisch, vor Ort in den USA oder in Deutschland. Haben Sie Rechtsstreitigkeiten in den USA, kann er Sie persönlich vor US-Gerichten vertreten. Alternativ können wir auch auf ein starkes Netz an Partnern vor Ort zugreifen.

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Alexander Mertelsmann

Steuerrecht

Das Steuerrecht berührt fast alle Lebensbereiche von Unternehmern und Privatpersonen.

Vor allem bei unternehmerischen Aktivitäten ist es wichtig, sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen. Die steuerlichen Auswirkungen müssen von der Gesellschaftsgründung bis zur Unternehmensnachfolge sorgfältig durchdacht sein.

Im Extremfall kann es sogar zu einem steuerstrafrechtlichen Verfahren kommen. Meistens sind die Auswirkungen eines solchen Verfahrens sehr belastend. Durch frühzeitige Gegenmaßnahmen lassen sich die Auswirkungen aber oft minimieren. Unser Team unterstützt Sie in dieser schwierigen Phase.

Durch seine Qualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht ist Dr. David Einhaus ein Experte auf diesem Gebiet.

Wir vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten

  • Einspruchs- und Klageverfahren
  • Betriebsprüfungen
  • Verhandlungen über die Erledigung komplexer Fälle

Wir erarbeiten für Sie steuerrechtliche Gestaltungen:

  • Umstrukturierungen von Unternehmen
  • M&A
  • Vermögensübergabe unter den Lebenden
  • Steuerliche Optimierung der Erbfolge

Steuerstrafrecht:

  • Verteidigung in Steuerstrafverfahren
  • Beratung bei Selbstanzeigen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden im Rahmen Steuerfestsetzung und -erhebung

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Dr. David Einhaus

 

KI (künstliche Intelligenz), Datenschutzrecht, Internetrecht, Compliance

künstlichen Intelligenz

Das Recht der künstlichen Intelligenz berührt mehrere Rechtsgebiete. Im Augenblick wird es vor allem mit dem Recht auf geistiges Eigentum in Verbindung gebracht, aber insbesondere auch mit Strafrecht und Datenschutzrecht. Uns als Rechtsanwälte der Dr. Einhaus & Partner beschäftigt es aber auch in der Vertragsgestaltung, da der zukünftige Rechtsrahmen im Rahmen der Compliance und damit im Bereich aller Tätigkeiten und Vertragsbeziehungen des Unternehmens nach außen und nach innen zu berücksichtigen ist.