Rechtsanwälte


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Rechtsanwalt Dr. David Einhaus (Partner)

Dr. David Einhaus leitet das Referat für Nationales und Internationales Wirtschaftsrecht unter Einschluss des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts. Dazu gehört die grenzüberschreitende Vertragsgestaltung, vor allem bei M&A-Transaktionen. Er betreut außerdem das Internationale, insbesondere Europäische Zivilverfahrensrecht.

Dr. Einhaus ist zudem in Italien als italienischer Rechtsanwalt (Avvocato) zugelassen. Daher ist das italienische Recht ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Zu seinen Fachgebieten gehört außerdem die vertragliche und testamentarische Unternehmensnachfolge samt Erb- und Erbschaftssteuerrecht. Eingeschlossen ist dabei auch das (internationale) StiftungsrechtZudem ist er auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht mit Restrukturierung von Unternehmen spezialisiert. Auf diesem Gebiet hat er auch promoviert.

Rechtsanwalt Dr. Einhaus trägt die Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Dr. Einhaus als Dozent bei der DeutschenAnwaltAkademie (DAA). Dort unterrichtet er im neuen Fachanwaltslehrgang für Internationales Wirtschaftsrecht. Außerdem hält er Fachseminare bei der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im Deutschen Anwaltsverein, der Rechtsanwaltskammer (RAK) Freiburg, der DeutschenAnwaltAkademie (DAA), dem Anwaltverein Karlsruhe, der Haufe Akademie und europaweit für die Europäische Rechtsakademie (ERA).


Dr. Einhaus ist vereidigter Urkundenübersetzer für die italienische Sprache. So kann er eine besonders hohe Qualität der Übersetzung gewährleisten. Das ist gerade bei juristischen Dokumenten, z. B. komplexen Verträgen wichtig.

Gemeinsam mit Steuerberater Marco Sarcoli ist Dr. David Einhaus Partner der Dr. Einhaus, Sarcoli & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft. Die Gesellschaft bietet Dienst- und Beratungsleistungen in rechtlichen und steuerlichen Belangen an, z. B. Buchhaltung und Jahresabschlüsse.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Nationales und Internationales Wirtschaftsrecht
  • Grenzüberschreitende Vertragsgestaltung
  • Gesellschafts- und Handelsrecht, v. a.
    • Automotive
    • Kunst
    • Mode
    • Lebensmittel
  • Steuerrecht
  • Internationales Zivilverfahrensrecht
  • Vertragliche und testamentarische Unternehmensnachfolge inklusive Erb- und Erbschaftssteuerrecht
  • Insolvenz- und Sanierungsrecht mit Restrukturierung

Lebenslauf

Dr. David Einhaus wurde 1971 in Freiburg im Breisgau geboren. Er ist verheiratet und hat 5 Kinder.

1990-1995:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.

1995-1997:

  • Referendariat in Freiburg, Abschluss mit Assessorexamen.

1996:

  • Wahlstation in einer europarechtlich ausgerichteten Kanzlei in Rom.

1997-1998:

  • Tätigkeit als deutscher Rechtsanwalt (Zulassung am LG Freiburg) in Rom.

1998:

  • Veröffentlichung des Beitrages “UN-Kaufrecht für Unternehmer” im Wirtschaftsreport 5-6 der deutsch-italienischen Handelskammer Mailand.
  • Veröffentlichung des Aufsatzes “Das italienische Leistungsbefehlsverfahren” im Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr im Deutschen AnwaltVerein Nr. 16.

1999:

  • Veröffentlichung des Aufsatzes “Das italienische Leistungsbefehlsverfahren” im Anwaltsblatt 3/99.
  • Veröffentlichung des Aufsatzes “Die internationale Reichweite des deutschen Mahnverfahrens” im Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltverein Nr.18.
  • Vortrag für die Europäische Anwaltsorganisation DACH über die neue Niederlassungsrichtlinie 98/5/EG in München.
  • Bestehen der schriftlichen Eignungsprüfung für EU-Anwälte in Rom. Die Prüfung besteht aus drei Klausuren zu den Rechtsgebieten Verwaltungsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht in italienischer Sprache.

2000:

  • Bestehen der mündlichen Eignungsprüfung in Rom. Seither ist er als “Avvocato” laut Rechtsanwaltskammer Freiburg der einzig bekannte Rechtsanwalt im Kammerbezirk Freiburg, der auch in Italien unbeschränkt zugelassen ist.
  • Veröffentlichung des Beitrags “Die Richtlinie 98/5/EG zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs im Ausland” in der DACH-Schriftenreihe Nr. 13 mit dem Titel “Das künftige Berufsbild des Anwalts in Europa”, erschienen beim Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln.

2001 - 2004:

  • Promotion zum Thema “Reformentwicklung im italienischen Insolvenzrecht” an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

2002:

  • Zulassung zum Oberlandesgericht Karlsruhe.

2006:

  • Vereidigung zum Urkundenübersetzer für das Land Baden-Württemberg durch den Präsidenten des Landgerichts Freiburg.
  • Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hamburg.

2007:

  • Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung “Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht” zu führen, durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg.

2008:

  • Veröffentlichung des Aufsatzes “Qual der Wahl: Europäisches oder internatio-nales deutsches Mahnverfahren?” zum neuen Europäischen Mahnverfahren und zum internationalen deutschen Mahnverfahren in der Fachzeitschrift IPRax (Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts). Vortrag zu diesem Thema bei der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier.

2011:

  • Bestehen der Prüfung zum Fachanwalt für Steuerrecht.
  • Veröffentlichung des Aufsatzes “Erste Erfahrungen mit dem Europäischen Zahlungsbefehl” in der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2011, S. 865 ff.

2012:

  • Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung “Fachanwalt für Steuerrecht” zu führen, durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg.

Seit 2014:

  • Dozent im neuen Fachanwaltslehrgang für Internationales Wirtschaftsrecht der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) in Düsseldorf und München.

2015:

  • Dozent auf dem Kongress “Internationales Steuerrecht” der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) in Spanien zum Thema “Italienisches Steuerrecht”.
  • Dozent im Fachanwaltslehrgang für Internationales Wirtschaftsrecht der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) in München und Hamburg.
  • Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Internationales Wirtschaftsrecht.
  • Dozent der Europäischen Rechtsakademie (ERA) und der Polnischen Anwaltskammer zum Internationalen Prozess- und Zivilverfahrensrecht in War-schau (Polen).

2016:

  • Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung “Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht” zu führen, durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg.

2017:

  • Dozent bei der Veranstaltung des lettischen Justizministeriums “Civil Procedure – topical issues of Latvian and Cross- border regulation” in Riga (Lett-land). Zweck der Veranstaltung war die Ausbildung der lettischen Justiz, vor allem der Gerichtsvollzieher zum Thema „Enforcement documents in all EU civil matters regulations“.
  • Dozent im Fachanwaltslehrgang für Internationales Wirtschaftsrecht der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) in Frankfurt a.M.

2019:

  • Vortrag zum Thema „Grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung“ anlässlich des 10. Deutsch-Italienischen Anwaltsseminars in der Villa Vigoni/ Menaggio.
  • Teilnahme an der Tagung der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung (DIJV) in Hannover und Vortrag zum Thema „Grenzüberschreitende Beitreibung von Schadenersatzansprüchen (IZPR unter Einschluss von Fragen des IPR)“.
  • Dozent auf der Konferenz der Vereinigung für den Kulturaustausch zwischen italienischen und deutschen Juristen in Rom zum Thema „Wettbewerbsrecht und das Recht der öffentlichen Beteiligungsgesellschaften in Italien und Deutschland" (Italienisches Kartellamt, 4. Oktober 2019).
  • Beitrag zu einem Projekt der Europäischen Kommission, organisiert von der Universität Freiburg zum Thema „IC2BE" (Informed choices in cross-border enforcement) in Freiburg.
  • Dozent für die Europäische Rechtsakademie (ERA) und das kroatische Justizministerium in Zagreb/ Kroatien zum Thema EG-Verordnungen über grenzüberschreitende Zivilverfahren und europäische Verfahren.
  • Dozent zum Thema „Die Einziehung grenzüberschreitender Forderungen in der Europäischen Union" an der Universität Catania.

2020:

  • Beitrag „Corona und Lieferverträge im Falle der Anwendung des deutschen Vertrags- und Handelsrechts“ zum Online-Seminar der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) zum Thema „Corona und Lieferverträge – Incoterms 2020“.
  • Veröffentlichung des Fachbeitrags „Das Insolvenzanfechtungsrecht des CO-RInsAG“, Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht (NZI) Heft 9, 2020 (S. 352).
  • Dozent im Webinar in Riga/Lettland für die Europäische Rechtsakademie (E-RA) zum Thema „Cross-border cooperation in civil matters: The EU Regulations on civil procedure”.
  • Dozent beim 6. Internationalen Wirtschaftsrechtstag zum Thema „Vertriebsrecht im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Frankreich, Italien und Deutschland" (gemeinsam mit Verena Moll, Rechtsanwältin/ Avocat à la Court, Paris).
2021:

  • Dozent bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg/VWA Freiburg mit dem Thema: "Europäisches und Internationales Zivielverfahrensrecht"
  • Dozent im Webinar in Riga/Lettland für die Europäische Rechtsakademie (ERA) zum Thema „JUDICIAL COOPERATION IN CIVIL MATTERS“ mit dem Thema  „CROSS-BORDER LITIGATION: JURISDICTION AND ENFORCEMENT“.
  • Dozent im Seminar der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier zum Thema „EUROPEAN CROSS-BORDER CIVIL PROCEDURES“ mit den Themen „Brussels I Regulation (recast)“ und „Recovering cross-border debts in the EU“.

2022:

  • 21. bis 25. März: Dozent im Webinar der Europäischen Rechtsakademie (ERA) „EUROPEAN CROSS-BORDER CIVIL PROCEDURES“ in Riga/Lettland zu den Themen “Jurisdiction in civil and commercial matters” und „Jurisdiction over consumer contracts and in matters relating to insurance”. Daneben Leitung eines themenbezogenen Workshops.

2023:

  • 7. Juli : Leitung eines Workshops  zum Thema „Aktuelle Entwicklungen zum Europäischen Zivilverfahrensrecht im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Italien" anlässlich der Arbeitstagung der DEUTSCH-ITALIENISCHEN JURISTENVEREINIGUNG (DIJV) in Karlsruhe
  • 25-27 September: Dozent bei der Europäischen Rechtsakademie (ERA) „European cross-border civil procedures“ in Trier zum Thema “European cross-border civil procedures - Legal English for Court Staff and Bailiffs”. Daneben Leitung eines themenbezogenen Workshops.

2024:

  • 7.- 9. Februar: Dozent bei der Europäischen Rechtsakademie (ERA) "Recovering cross-border debts in the EU" in Brüssel zum Thema "European Payment Order" und "European Smalls Claims Procedure". Daneben Leitung des Workshops zum Thema "Solving case studies on the European Payment Order"

Veröffentlichungen

“Die Internationale Reichweite des deutschen Mahnverfahrens im Anwendungsbereich des EuGVÜ”
Ein u.A. im deutschen “Anwaltsblatt” (2000, S.577 ff.) veröffentlichter und im Standardkommentar zur Zivilprozessordnung “Thomas/Putzo” (23.A.) zitierter juristischer Fachartikel zur effektiven Verfolgung von Zahlungsansprüchen über die Grenzen der EU-Staaten hinweg.

“UN-Kaufrecht für Unternehmer”
Ein Überblick über das im internationalen Warenhandel aufgrund seiner regelmäßig automatischen Anwendbarkeit äußerst bedeutende UN-Kaufrecht für Unternehmer; veröffentlicht von der deutsch-italienischen Handelskammer in Mailand.

“Die Richtlinie 98/5/EG zur Erleichterung der ständigen Berufsausübung des Rechtsanwaltsberufs im Ausland”
Entsprechend dem Titel werden die Regelungen und die Auswirkungen der Liberalisierung des anwaltlichen Berufsrechts der Anwälte von dem selbst durch die Zulassung in der BRD und Italien zugelassenen, unmittelbar betroffenen Autor eingehend betrachtet, erläutert und gewürdigt. Veröffentlicht in der DACH-Schriftenreihe Nr.13 des Verlags Dr.Otto Schmidt, Köln.

“Die „außerordentliche Verwaltung“ („amministrazione straordinaria“) des reformierten italienischen Insolvenzrechts.”
Im Jahr 2004 gab es in Italien einige Großinsolvenzen, namentlich „Parmalat“ und „Volare“ die, die Regierung Berlusconi veranlasste, das Sonderinsolvenzverfahren für Großunternehmen mehrfach zu ändern. Die gesetzliche Intervention der Industriepolitik in die Krise ist aus deutscher Sicht so ungewöhnlich wie interessant. Das Verfahren enthält auch bemerkenswerte Regelungen zur Konzern- und Gesellschaftsinsolvenz, die aus Sicht des Praktikers anhand der o.g. Insolvenzen dargestellt werden. Veröffentlicht im Mitteilungsblatt 2/2004 der ARGE für Internationalen Rechtsverkehr im deutschen Anwaltverein, S. 87.

“Die „außerordentliche Verwaltung“ („amministrazione straordinaria“) des reformierten italienischen Insolvenzrechts.”
Die Dissertation von Rechtsanwalt und Avvocato David Einhaus, Freiburg, hat die außerordentliche Verwaltung von Großunternehmen in der Krise (amministrazione straordinaria) zum Gegenstand. Nach einem wertvollen, einführenden Überblick über das gesamte Insolvenzrecht Italiens mit seinen insgesamt fünf verschiedenen Verfahren befasst sich der Verfasser eingehend mit dem industriepolitischen Sonderfahren der außerordentlichen Verwaltung von Großunternehmen in der Krise, das bereits 1979 durch die sogenannte Legge Prodi eingeführt und 1999 umfassend reformiert wurde. Die erst nach dem Zusammenbruch des PARMALAT-Konzerns im Jahre 2004 in Kraft getretene Legge Marzano ist dabei bereits eingearbeitet. Die dadurch sehr aktuelle wissenschaftliche Betrachtung erfolgt auch aus dem Blickwinkel des deutschen und europäischen Rechts. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage der Vermeidung des Konkurses durch die Neue außerordentliche Verwaltung. Veröffentlicht im AIS-Verlag, ISBN 3 – 928633 – 01 -5. Preis: EUR 25,80 zzgl. Versand (in Abweichung von u.g. Schutzgebühr).

“Europäisches Mahnverfahren: grenzüberschreitende Verweisung bei Unzuständigkeit? – Stellungnahme zu Sujecki, EuZW 2005, 45.”
Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag zu einem Europäischen Mahnverfahren vorgelegt. Der Autor befasst sich mit einer ersten, aus dem o.g. Titel ersichtlichen Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag und bringt dabei die umfassenden Erfahrungen der Kanzlei ein. Veröffentlicht in EuZW 2005, S. 165.

“Qual der Wahl: Europäisches oder internationales deutsches Mahnverfahren?”
Das neue Europäische Mahnverfahren wird mit dem deutschen Internationalen Mahnverfahren verglichen. Beide können zukünftig genutzt werden, sodass die Betrachtung der Vor- und Nachteile so wie ein Ausblick auf die möglichen Probleme bei deren Anwendung wichtig ist. Veröffentlicht in der Fachzeitschrift Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPRax) 2008, S. 323 ff.

“Erste Erfahrungen mit dem Europäischen Zahlungsbefehl – Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten”
Nach knapp drei Jahren seit Inkrafttreten des Europäischen Mahnverfahrens gibt der Autor aufgrund seiner intensiven Tätigkeit im Bereich der grenzüberschreitenden Tätigkeit einen Überblick über die ersten Erfahrungen, die Anwendungsprobleme und den Verbesserungsbedarf. Veröffentlicht in EuZW 2011, S. 865.

“Erfahrungsbericht zur steuerlichen Rechtsberatung im Verhältnis Deutschland-Italien und aktuelle Entwicklungen”
Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV (Hrsg.), Steueranwalt International 2015/2015, S. 127.

„Die revidierte EuGFVO im System des europäischen Zivilverfahrensrechts. Kommentar und Praxisbericht“, RIW 2018, S. 631-634.

Fachbeitrag „Das Insolvenzanfechtungsrecht des CORInsAG“, Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht (NZI) Heft 9, 2020   (S. 352)

 

 

 

 

 

 

Berufsvereinigungen und Arbeitsgemeinschaften

  • Deutsch-italienische Juristenvereinigung/Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
  • Associazione Internazionale Giuristi Lingua Italiana (Internationale Vereinigung der italienischsprachigen Juristen – AIGLI)
  • DACH -Europäische Anwaltsvereinigung

 

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Rechtsanwältin Susan Salar (Partnerin)

Rechtsanwältin Susan Salar trägt den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist insbesondere auf das Kündigungsschutzrecht spezialisiert.

Zu ihren Mandantinnen und Mandanten gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Diese vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Bereichen.
Zudem ist sie langjährig im Bereich des Grenzgängerrechts (Deutschland/Frankreich) erfahren. Dabei betreut sie vor allem Arbeitnehmer, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten.

Daneben berät und vertritt sie unsere Mandantinnen und Mandanten im allgemeinen Zivilrecht, Mietrecht und im Arzthaftungsrecht.

Rechtsanwältin Salar spricht Deutsch, Französisch und Englisch.


Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsvertragsrecht:
    • Fertigung von Arbeitsverträgen
    • Überprüfung von Arbeitsverträgen, insbesondere mit Blick auf die All-gemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Vertragsänderungen
  • Kündigungsschutzrecht:
    • Außerordentliche, fristlose Kündigung
    • Ordentliche Kündigung
    • Kündigungsschutz durch Kündigungsschutzgesetz (betriebs-, personen- und verhaltensbedingte Kündigung)
  • Änderungskündigung
  • Abfindung
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Abmahnung
  • Betriebsübergang
  • Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
  • Prüfung der Versetzung/Umgruppierung
  • Elternzeit oder Mutterschutzrecht

 

Lebenslauf

Rechtsanwältin Salar wurde in Freiburg in Breisgau geboren. Sie ist verheiratet und hat 2 Kinder.

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg
  • Referendarausbildung in Freiburg, Abschluss mit Assessorexamen
  • Zulassung als Rechtsanwältin seit 1999
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2004

Berufsvereinigungen und Arbeitsgemeinschaften

  • Mitglied des Verbands deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VDAA)
  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • Mitglied des Freiburger Rechtsanwaltsvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Freibuger Anwaltsverein,
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied des Vorstands der CDA (Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft) Breisgau-Hochschwarzwald
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Rechtsanwältin Patrizia Cutaia (Partnerin)

Rechtsanwältin Patrizia Cutaia ist Spezialistin im Familien- und Erbrecht. Sie betreut unsere Mandantinnen und Mandanten aber auch in anderen Rechtsgebieten des Zivilrechts, vor allem bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Wenn sich in der Familie oder Verwandtschaft ein Streit entzündet, greift das Familienrecht. Situationen der Nachlassregelung fallen unter das Erbrecht. Gerade im familiären Bereich entstehen oft Unklarheiten und Auseinandersetzungen auf diesem Gebiet, die durch Beratung und Gestaltung überwunden werden können. Das kann durch vertragliche Vereinbarungen, Vollmachten, Testamente und Gründungen von Körperschaften (Gesellschaften, Stiftungen etc.) bewerkstelligt werden.

Das Familienrecht und das Erbrecht sind sehr sensible Rechtsgebiete. Sie fordern nicht nur Einfühlungsvermögen, sondern vor allem auch ein hohes Maß an fachlicher und fachbereichsübergreifender Kompetenz. Gerade für einen umfassenden Vermögensschutz ist eine Rechtsberatung sinnvoll.

Rechtsanwältin Cutaia vertritt Ihre Interessen kompetent vor Gerichten und Behörden sowie außergerichtlich.

Neben Deutsch und Englisch spricht sie Italienisch, Spanisch und Französisch.

Lebenslauf

  • Studium und Referendariat in Hamburg und Freiburg
  • Zulassung als Rechtsanwältin seit 2000
  • Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Studio Magazzu, Palermo/Italien

Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
  • Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche, wie z. B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Gesamtschuldnerausgleich
  • Regelung der Hausratsverteilung,
  • Regelung von Umgang- und Sorgerecht
  • Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Gestaltung familiengesellschaftsrechtlicher Verträge oder von Unternehmensbeteiligungen
  • Regelung der Unternehmensnachfolge (Familienpool)
  • Internationale Ehe- und Kindschaftssachen

Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht

  • Gestaltung von Erbverträgen
  • Beratung und Vertretung von Erbengemeinschaften
  • Nachlassverfahren
  • Erbscheinverfahren
  • Pflichtteilsrecht
  • Vermögensnachfolge
  • Internationales Erbrecht

Berufsvereinigungen und Arbeitsgemeinschaften

  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
  • Mitglied des Freiburger Anwaltsvereins
  • Mitglied bei Anwältinnen ohne Grenzen e.V.
  • Mitglied beim Centro Culturale Italiano e.V.
  • Mitglied bei Amnesty International e.V.
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Rechtsanwalt Alexander Mertelsmann LL.M. (Fordham/USA) Attorney at law, New York (Partner)

Rechtsanwalt Alexander Mertelsmann berät unsere Mandanten zu allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Zu diesem Bereich des Wirtschaftsrechts gehören u. a. das Urheberrecht und das Markenrecht.

Daneben zählt auch das Internationale Wirtschaftsrecht zu seinen Schwerpunkten. Dabei befasst er sich insbesondere mit internationalen Angelegenheiten mit Bezug zum US-amerikanischen bzw. angelsächsischen Rechtskreis. Er ist als US-amerikanischer Rechtsanwalt in New York City als Attorney at Law zugelassen.

Im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Mertelsmann im allgemeinen Zivilrecht und bei grenzüberschreitenden Merger & Acquisitions (M&A) - Transaktionen. Dazu gehört auch das (internationale) Stiftungsrecht (einschließlich US-amerikanische Trusts).

 

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Internationales Privatrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • US-Recht
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Avv. Enza Ciccarello (Partnerin)

Enza Ciccarello ist italienische Rechtsanwältin (Avvocato) mit Zulassung in Catania und niedergelassene europäische Rechtsanwältin in Freiburg.

Sie betreut unsere Mandantinnen und Mandanten im italienischen Zivilrecht, vor allem im Erbrecht, im Immobilienrecht, Mietrecht, Familienrecht und Vollstreckungsrecht. Außerdem berät sie im Versicherungs- und Schadenersatzrecht mit grenz-überschreitender Durchsetzung.

Ob vor Gerichten, Behörden oder außergerichtlich: Avvocato Ciccarello vertritt private Mandanten und Unternehmen in Deutschland und international.

Enza Ciccarello spricht Deutsch und Italienisch.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Italienisches Zivilrecht, insbesondere Erbrecht
  • Immobilienrecht
  • Mietrecht
  • Familienrecht
  • Vollstreckungsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Schadensersatzrecht

Lebenslauf

Enza Ciccarello wurde am 28. Mai 1983 geboren. Sie ist verheiratet und hat 3 Kinder.

  • 2003: Abitur.
  • 2010: Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität von Catania (Italien).
  • 2010-2012: Juristisches Vorbereitungspraktikum.
  • 2012: Vorbereitungskurs zur Eignungsprüfung für italienische Rechtsanwälte.
  • 2013: Bestehen der Eignungsprüfung für italienische Rechtsanwälte – Berufungsgericht von Catania.
  • 2012-2014: Tätigkeit bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Emilio Castorina in Catania.
  • 2015: Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg als niedergelassene europäische Rechtsanwältin; Beginn der Tätigkeit bei Rechtsanwälte Dr. Einhaus & Partner.
  • 2020: Fachanwaltslehrgang im Erbrecht.
  • 2022: Partnerin der Kanzlei Dr. Einhaus & Partner
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Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hansen (Of Counsel)

Dr. Ulrich Hansen trägt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten für

  • Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzrecht,
  • Abfindungen,
  • Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht,
  • Teilzeitarbeitsverträge,
  • Befristungsrecht,
  • Handelsvertreterverträge und Arbeitsvertragsprüfung – Allgemeine Ge-schäftsbedingungen (AGB) im Arbeitsvertrag.
    Außerdem berät Dr. Hansen im Handels- und Gesellschafts- sowie im Europarecht, im Internationalen Privatrecht und im allgemeinen Zivilrecht.

Neben Deutsch spricht er fließend Französisch, Italienisch, Norwegisch und Englisch.

Lebenslauf

  • Studium und Referendariat in Freiburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 1979
  • Amtsgericht -Landgericht – Oberlandesgericht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1995
  • Vertrauensanwalt des italienischen Konsulats Freiburg
  • Träger des Ordens „Stella Della Solidarietà Italiana“

Berufsvereinigungen und Arbeitsgemeinschaften

Deutsch-italienische Juristenvereinigung/Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen e.V.

  • Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft internationaler Rechtsverkehr
  • Mitglied ALTA JURIS INTERNATIONAL und REGIONAL
  • Mitglied CLUB D’AFFAIRES FRANCO-ALLMAND (Deutsch-französischer Wirtschaftsclub Oberrhein)
  • Mitglied DEUTSCH-NORDISCHE JURISTENVEREINIGUNG E.V.
  • Mitglied des Vereins zur Förderung des Frankreich-Zentrums der Universität Freiburg i.Br. e.V.

Mitarbeitende


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Rosanna Urban

Rosanna Urban ist gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte. Seit 2012 leitet sie die Verwaltung und Organisation der Kanzlei. Insbesondere unterstützt sie unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung.

Sie spricht Deutsch, Englisch und Italienisch.

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Silvia Cormaci

Silvia Cormaci unterstützt die Kanzlei seit Dezember 2020 als Italienische Rechtanwaltspraktikantin und unterstützt insbesondere die Rechtsanwältinnen  und die Rechtsanwälte in allen Fachbereichen.

Sie hat ihr erstes Staatsexamen im Juli 2020 in Florenz erfolgreich absolviert und macht nun ihren Master in deutschem und europäischem Recht.

Sie spricht Italienisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch.

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Celina Zöller

Frau Zöller ist bereits seit ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei Dr.Einhaus & Partner.

Sie ist für Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung zuständig und nimmt daneben auch Aufgaben in der Verwaltung und Mandantenbetreuung wahr.

Sie spricht Deutsch und Englisch.

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Newroz Dogan

Frau Dogan ist der jüngste Neuzugang bei Dr.Einhaus & Partner. Sie ist seit 2023 Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten in der dualen Ausbildung und vollumfänglich in die Verwaltung und Mandatsbetreuung eingebunden.

Sie spricht Deutsch, Kurdisch und Englisch.

  

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